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Ab wann gilt der Studierenden- bzw. Schülertarif?

  • Aktualisiert

Als Schüler oder Studierender gilts du, wenn du eine Schule, Berufsschule oder Hochschule besuchst und dies mit einem Schülerausweis oder Studierendenausweis bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung belegen kannst.  

Der Tarif kann bis zum 28. Lebensjahr genutzt werden, darüber hinaus ist auch mit Studierendenausweis kein reduzierter Tarif mehr möglich.  

Der Nachweis über den Schüler-/Studierendenstatus muss regelmäßig aktualisiert werden. Wird der Nachweis nicht neu eingereicht, ist zukünftig der reguläre Beitrag fällig.

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