Es besteht kein Sonderkündigungsrecht aufgrund der aktuellen behördlich angeordneten Maßnahmen.
Wir bieten dir die oben stehenden Optionen an, um deine gezahlten Beiträge zurückzubekommen bzw. auszugleichen. So zahlst du keine Leistungen, die du nicht in Anspruch nehmen konntest.
Solltest du aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung nicht weiter am Fitnesstraining teilnehmen können bitten wir dich uns ein ärztliches Attest als Beleg darüber zukommen zu lassen. Dafür kannst du gerne unseren Kundenservice kontaktieren.